Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Geschlecht & Geschlechtsidentität im Lebensbereich Bildungsbereich (Kita, Schule, Hochschule) diskriminiert.
Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.
Denn Bildung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Auch dort sind Sie aber durch die Landesgesetze vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten geschützt. Wenn Sie sich dagegen wehren wollen, können Sie zum Beispiel Dienstaufsichtsbeschwerde erheben oder sich bei der Schulaufsichtsbehörde oder dem Landesbildungsministerium beschweren.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Anlaufstellen:
Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:
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Beratung für lesbische und bisexuelle Frauen/Mädchen Trans* und Inter*, mit und ohne Migrationshintergrund und Schwarze Lesben, Trans* und Inter*
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Beratungs- und Kontaktstellen der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti)
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TransInterQueer (TrIQ) e.V.
Persönliche Trans*- und Inter*-Beratung
- E-Mail:
- beratung@transinterqueer.org
- Homepage:
- Zur Webseite
Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:
Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Informationsmaterial:
Weitere Informationen zu Ihren Fragen gibt es hier:
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Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden: Leitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ PDF, Datei ist barrierefrei/barrierearm, 595KB
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Informationspool zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt