Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Ich bin mir nicht sicher / Sonstiges im Lebensbereich Öffentlichkeit & Freizeit diskriminiert.
Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.
Auf Grundlage Ihrer Angaben können wir Ihren Fall aber rechtlich nicht eindeutig einordnen. Daher wäre es sicherlich sinnvoll, wenn Sie sich persönlich beraten lassen.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.