Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Religion / Weltanschauung im Lebensbereich Gesundheit und Pflege diskriminiert.
Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.
Bitte beachten Sie aber, dass Benachteiligungen wegen der Weltanschauung nur im Arbeitsleben verboten sind. Im gesamten zivilrechtlichen Bereich, also beispielsweise beim Einkaufen oder bei Hotelübernachtungen, ist die Weltanschauung nicht geschützt.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Anlaufstellen:
Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:
-
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
-
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Telefon:
- 0800 0 11 77 22
- Homepage:
- Zur Webseite
-
Sozialverband VdK e.V.