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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Geschlecht & Geschlechtsidentität im Lebensbereich Bildungsbereich (Kita, Schule, Hochschule) diskriminiert.

Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.

Bitte beachten Sie, dass der Diskriminierungsschutz bei sexueller Belästigung nur im Arbeitsleben besteht. Ansonsten kann sexuelle Belästigung aber bei körperlichen Übergriffen auch strafbar sein und mit einer Strafanzeige bei der Polizei verfolgt werden.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Anlaufstellen:

Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier: