8. Entgeltgleichheit
Bei der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen geht es einerseits darum, dass Frauen und Männer die gleiche Entlohnung für die gleiche Arbeit erhalten. Es geht aber auch darum, gleichwertige Arbeit gleich zu bezahlen. Gleichwertige Arbeit umschreibt Tätigkeiten, die sich zwar inhaltlich unterscheiden, die aber bezüglich ihrer Anforderungen und Belastungen gleich sind.
Der Grundsatz der Entgeltgleichheit ist bereits seit 1957 Bestandteil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und heute auch in Artikel 23 der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben.