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10. Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist am 30.06.2017 in Kraft getreten und zielt darauf ab, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Das Gesetz sieht einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten vor, fordert private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten auf, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und sieht eine Berichtspflicht zum Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit für lageberichtspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten vor.