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18. Lohnlücke (bereinigt & unbereinigt)

Beim „Gender Pay Gap“ wird zwischen der sogenannten bereinigten und der unbereinigten Lohnlücke unterschieden.

Die unbereinigte Lohnlücke, bemessen am Bruttostundenlohn aller erwerbstätigen Männer und Frauen, ergab 2023 laut Statistischem Bundesamt eine Lohnlücke von circa 18 Prozent in Deutschland.

Zur Berechnung der bereinigten Lohnlücke werden strukturelle Faktoren abgezogen, etwa die Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand und die Tatsache, dass Frauen seltener Führungspositionen innehaben als Männer. Erwerbsunterbrechungen werden bei der bereinigten Lohnlücke jedoch nicht berücksichtigt. Die bereinigte Lohnlücke lag im Jahr 2023 bei sechs Prozent.

Je nach Branche unterscheidet sich der Lohnabstand. Im Bereich der Privatwirtschaft in Deutschland belief sich der (unbereinigte) Lohnabstand von Männern und Frauen im Jahr 2023 auf 19 Prozent, im öffentlichen Dienst auf 6 Prozent.