19. Migration Pay Gap
Nicht nur wegen des Geschlechts werden Menschen bei der Bezahlung diskriminiert. Ein ähnliches Problem haben zum Beispiel Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Der Migration Pay Gap (oder Immigrant Wage Gap) ist bisher weniger erforscht und überschneidet sich teilweise mit dem Gender Pay Gap, denn insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund können von Diskriminierung betroffen sein.
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) stellte 2008 eine Lohnlücke von rund elf Prozent (für ausländische und deutsche Männer) und von rund 20 Prozent (für ausländische und deutsche Frauen) fest. „Bereinigt“ belief sich die Lohnlücke immer noch auf 5,8 Prozent für Männer und 17,6 Prozent für Frauen.
Bei deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit und ohne Migrationshintergrund betrug der Lohnabstand 16,5 Prozent (Männer) und 14,8 Prozent (Frauen). Die „bereinigte“ Lohnlücke liegt hier nahe am „unbereinigten“ Lohnabstand. Das heißt, strukturelle Faktoren fallen hier kaum ins Gewicht, sondern mutmaßlich unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund.