23. Tarifvertrag
Vereinbarungen in Tarifverträgen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen, sind unwirksam. Die Rechtsprechung zeigt, dass auch Tarifverträge versteckte Diskriminierungen enthalten können. Deshalb sollten Tarifverträge auf mögliche, insbesondere mittelbare Benachteiligungen überprüft werden.