Bundesweit erste Studie zu Preisdifferenzierung nach Geschlecht 20.12.2017
Von der Rasierklinge über Kinderspielzeug bis hin zum Kurzhaarschnitt: In einer umfassenden Studie haben Preistester*innen bundesweit erstmals Produkte und Dienstleistungen auf geschlechtsspezifische Preisdifferenzierungen untersucht.
Das Ergebnis: Während es bei Produkten kaum Preisunterschiede nach Geschlecht gibt, müssen bei Dienstleistungen wie Frisierangeboten und Textilreinigung Frauen für die gleiche Leistung deutlich mehr zahlen als Männer. Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Studie „Preisdifferenzierungen nach Geschlecht in Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor.
"Wenn eine Person allein wegen ihres Geschlechts mehr zahlen muss, dann verstößt das im Grundsatz gegen das Diskriminierungsverbot"
, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. "Erfreulicherweise ist das im Produktbereich nur sehr selten der Fall. Wir empfehlen aber insbesondere dem Reinigungs- und dem Frisiergewerbe, Dienstleistungen eher nach der konkreten Art der Leistung und nicht pauschal nach dem Geschlecht anzubieten"
, sagte Lüders. In entsprechenden Preislisten sollte künftig auf eine Aufteilung nach Geschlecht verzichtet werden.
Für die Studie des IF! Instituts für sozioökonomische Forschung der 2HM & Associates GmbH wurden auf Grundlage des statistischen Warenkorbs deutschlandweit nur die Dienstleistungen und Produktvarianten in den Blick genommen, die gezielt Männer bzw. Frauen ansprechen und weitgehend identische Eigenschaften aufweisen (Beispiel: typengleiche Rasierklingen mit rosa oder blauer Verpackung). Von 1682 ermittelten Produktvarianten weisen 62 (3,7 Prozent) einen Preisunterschied für Männer und Frauen auf.
Anders sieht es bei den 381 ermittelten Dienstleistungen aus: Knapp sechs von zehn (59 Prozent) der untersuchten Angebote haben unterschiedliche Preise für Frauen und Männer – das betrifft vor allem die Bereiche Frisier- und Reinigungsgewerbe. Bei Kurzhaarfrisuren macht der Preisaufschlag für Frauen im Schnitt 12,50 Euro aus, die Reinigung von Blusen kostet durchschnittlich 1,80 Euro mehr als die von Hemden. Etwa 89 Prozent der untersuchten Friseurinnen und Friseure bieten Standard-Kurzhaarfrisuren mit ausschließlich nach Geschlecht unterschiedenen Preisen an; ein Drittel der Reinigungen (32 Prozent) verlangen für Herrenhemden und Damenblusen pauschal unterschiedliche Preise.
Um unzulässige Preisdifferenzierungen nach Geschlecht zu vermeiden, empfiehlt die Antidiskriminierungsstelle entsprechende Selbstverpflichtungen der Branchenverbände. ADS-Leiterin Lüders verwies hier auf Österreich: "Dort hat die Friseurinnung gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein Muster zu geschlechtsneutralen Preislisten erarbeitet – ein gutes Beispiel"
, sagte Lüders. Zahlreiche Betriebe hätten daraufhin ihre Preisgestaltung umgestellt.
Die Antidiskriminierungsstelle empfiehlt außerdem ein regelmäßiges Monitoring im Hinblick auf geschlechtsspezifische Preisdifferenzierung, das beispielsweise beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angesiedelt sein könnte.
Den Empfehlungen liegt eine antidiskriminierungsrechtliche Bewertung von Prof. Dr. Maria Wersig (FH Dortmund) zugrunde, die ebenfalls Bestandteil der Studie ist. Wersig stellt fest, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf die Preisgestaltung von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit angeboten werden, eindeutig anwendbar ist. Demnach sei es unzulässig, Geschlecht als pauschalen Näherungswert für Vorlieben der Kundinnen und Kunden zu nutzen. Ebenso dürfe das Geschlecht nicht als „Platzhalter“ für den zu erwartenden Aufwand einer Dienstleistung stehen. Genauso wenig zulässig sei es, unterschiedliche Preisbereitschaften von Kundinnen und Kunden anhand des Geschlechts auszuschöpfen.