Kampagne #betriebsklimaschutz gestartet 25.10.2019
Viele Arbeitgeber wollen mit gutem Beispiel vorangehen und nehmen ihre gesetzliche Schutzpflicht ernst, für ein sicheres Arbeitsumfeld frei von Belästigungen zu sorgen. Mit unserer neuen Kampagne wollen wir sie dabei unterstützen und beantworten wichtige Fragen zum Thema.
„Nur“ ein Klaps“? „Nur“ ein Spruch? Die Grenzen für sexuelle Belästigung sind eigentlich klar: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht es dabei um „unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten,“ das „bezweckt oder bewirkt, dass sie Würde der betreffenden Person verletzt wird“. Jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Diskriminierung und verboten. Die Beschäftigten haben einen Anspruch darauf, vor Belästigungen geschützt zu werden.
Dennoch hat in den letzten drei Jahren jede elfte Person sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. In vielen Betrieben fehlt es an Prävention und funktionierenden Beschwerdestrukturen. Das wollen wir ändern: Unsere Kampagne #betriebsklimaschutz klärt wichtige Fragen und zeigt, wo es Hilfe und weitere Informationen gibt. Die Anzeigenmotive zur Kampagne werden derzeit in zahlreichen Printmedien und online geschaltet. Für das kommende Jahre planen wir den Aufbau eines Best-Practice-Moduls, denn viele Unternehmen machen in diesem Bereich bereits jetzt sehr gute Arbeit, an der sich andere orientieren können.
Eine Sammlung Beispiele Guter Praxis gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz finden Sie hier.