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Antidiskriminierungsstelle startet Online-Portal #betriebsklimaschutz 27.07.2021

Sammlung von 25 Beispielen Guter Praxis gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

#betriebsklimaschutz Beispiele Guter Praxis gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ob mit speziellen Beschwerdestellen, konkreten Betriebs-vereinbarungen oder gezielten Fortbildungen: Immer mehr Unternehmen setzen sich aktiv dafür ein, ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung im Arbeitsumfeld zu schützen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt private und öffentliche Arbeitgeber auf diesem Weg – und stellt ab heute auf ihrem neuen Internet-Portal unter www.betriebsklimaschutz.de im Rahmen der gleichnamigen Informationskampagne 25 beispielhafte Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung vor.

„Sexuelle Belästigung ist verboten – und die Unternehmen sind in der Pflicht, ihre Beschäftigten zu schützen. Wie das gehen kann, wollen wir zeigen – und andere ausdrücklich zum Nachmachen ermutigen. Unsere Sammlung zeigt auf, wie Maßnahmen der Prävention und Intervention in verschiedenen Branchen und Betriebsgrößen umgesetzt werden können“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Dienstag in Berlin anlässlich des offiziellen Starts des Portals.

Aus 120 identifizierten Maßnahmen wählte ein Expert*innenteam im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 im gesamten Bundesgebiet 25 Projekte aus, die vertieft analysiert wurden. Zu den ausgewählten Unternehmen zählen unter anderem die Deutsche Bahn AG, deren Ombudsstelle einen wichtigen Beitrag zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz leistet, die Volkswagen AG, die mit ihrer Betriebsvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“  Maßstäbe setzt, die Berliner Verkehrsbetriebe BVG, die eine innerbetriebliche Arbeitsgruppe „Fallbegleitung“ eingesetzt hat sowie die Stadt München mit ihrer Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung und häusliche Gewalt.

„All diese Beispiele haben Vorbildcharakter. In unserem Portal zeigen wir konkret auf, wie andere Unternehmen die Maßnahmen für ihr Betriebsumfeld nutzbar machen können“, sagte Franke. „Damit wollen wir helfen, den Umgang mit sexueller Belästigung zu reflektieren - und bei Bedarf neue Maßnahmen ins Gespräch bringen. Außerdem wollen wir zeigen, dass der Einsatz gegen sexuelle Belästi­gung zu einem besseren Arbeitsumfeld beitragen kann.“

Die Beispiele Guter Praxis stammen aus privaten Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und dem öffentlichen Dienst. Sie berücksichtigen verschiedene Branchen und Betriebsgrößen und beschreiben Maßnahmen der Prävention und Intervention wie beispielsweise Leitlinien und Verhaltenskodizes, Fortbildungen, Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten, Beratung und Unterstützung von Betroffenen und Betriebsvereinbarungen.
Im Rahmen der Analyse der Maßnahmen führte das Expert*innenteam in jedem Unternehmen Interviews mit den Verantwortlichen, z. B. mit Führungskräften, Beauftragten, Betriebs- oder Personalratsmitgliedern, Justiziar*innen oder Ombudspersonen. Anschließend bereiteten die Expert*innen die Analysen auf, beschreiben die Ausgangslage, stellen die Umsetzungsschritte dar, beleuchten ihre jeweilige Einbettung und Wirksamkeit und geben Hinweise für die Übertragung in andere Betriebe.

Beschäftigte, Arbeitgebende und Betriebsräte können sich neben dem Online-Portal auch kostenlos mit dem bewährten und leicht verständlichen Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ über ihre Rechte und Pflichten informieren. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Betroffenen überdies eine kostenlose, juristische Erstberatung in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an.

Die Beispiele Guter Praxis finden Sie hier.

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