Bundestag beschließt AGG-Änderungen 29.04.2022
Franke: „Stärkung der Antidiskriminierungsstelle wichtiger Zwischenschritt für umfassende AGG-Reform“
Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen, mit der die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag debattiert und von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Linkspartei unterstützt. Demnach soll die Leitung der Antidiskriminierungsstelle zukünftig für eine Amtszeit von fünf Jahren (mit einmaliger Möglichkeit der Wiederwahl) vom Bundestag gewählt werden und den Status eine*r Unabhängige*n Beauftragte*n für Antidiskriminierung erhalten. Außerdem sieht das Gesetz zukünftig Beteiligungsrechte der Antidiskriminierungsstelle bei Gesetzesvorhaben des Bundes vor. Die Regierungsfraktionen haben damit eine entsprechende Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Auch der Beirat der Antidiskriminierungsstelle hatte sich bereits 2021 für eine stärkere Unabhängigkeit der Stelle ausgesprochen. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) hatte Deutschland dazu aufgerufen, die Rechtsstellung der Antidiskriminierungsstelle zu stärken.
„Wir begrüßen, dass der Bundestag die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt hat“
, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke. Allerdings sei die AGG-Änderung nur ein „Zwischenschritt“, ergänzte Franke und erinnerte daran, dass der Koalitionsvertrag auch eine verbesserte Rechtsdurchsetzung für Betroffene und das Schließen von Schutzlücken vorsieht. „Die Stärkung des Antidiskriminierungsrechts für Betroffene sollte nun zügig angegangen werden – dazu zählt auch die Ausweitung der Fristen, in denen Betroffene gegen Diskriminierung vorgehen können, von zwei auf sechs Monate“
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