Warum die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Genderstern nutzt 27.02.2023
Immer wieder werden wir darauf angesprochen, wie wir mit dem Thema geschlechtersensibler Sprache umgehen und ob das Auswirkungen auf die Barrierefreiheit hat.
Die ausschließliche Ansprache in der männlichen und weiblichen Form in Texten und Sprache kann Ausschlüsse von Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können oder werden wollen, zur Folge haben.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10. Oktober 2017, 1 BvR 2019/16) legt dar, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität schützt: "Der Zuordnung zu einem Geschlecht kommt für die individuelle Identität herausragende Bedeutung zu; sie nimmt typischerweise eine Schlüsselposition sowohl im Selbstverständnis einer Person als auch dabei ein, wie die betroffene Person von anderen wahrgenommen wird. Dabei ist auch die geschlechtliche Identität jener Personen geschützt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind."
Somit sind auch verfassungsrechtliche Anforderungen an eine zu wählende Sprache gegenüber Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtsschreibung als zwischenstaatliches Gremium zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung entschieden, im Schriftverkehr und Veröffentlichungen den Genderstern zu verwenden, um eine geschlechtergerechte und somit diskriminierungsfreie Ausdrucksweise im öffentlichen Raum sicherzustellen. Hier sieht sich die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags auch in einer Vorbildfunktion.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband empfiehlt, den Genderstern und keine anderen Sonderzeichen zu verwenden, wenn mit Kurzformen und nicht allein mit genderneutralen Formen gegendert werden soll. Aktuelle Screenreader sind darüber hinaus technisch in der Lage, bestimmte Satzzeichen auf Wunsch auszublenden, sodass der Lesefluss gewährleistet ist. Neben der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen stellt sich auch die Frage nach der Verständlichkeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten, für die wir Angebote in Leichter Sprache haben. Diese lassen wir vor Veröffentlichung jedes Mal von Gruppen von Menschen mit Lernschwierigkeiten prüfen. Auch sie haben uns Texte mit dem Genderstern freigegeben und sehen kein grundsätzliches Problem bei der Verständlichkeit.