Navigation und Service

Film- und Kulturschaffende per Gesetz nicht vor Diskriminierung und sexueller Belästigung geschützt 02.05.2023

Zum Start des von Claudia Roth, der Staatsministerin für Kultur und Medien, initiierten „Aktionsplans zur Förderung eines Kulturwandels gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in den Kultur- und Medienbranchen“, erklärt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman:

Logo Antidiskriminierungsstelle des Bundes

„Allzu lange fand sexuelle Belästigung im Kultur- und Medienbereich abseits des Scheinwerferlichts statt. Die aktuelle Berichterstattung über die Vorfälle am Film-Set von Til Schweiger zeigt: Es gibt ein extrem großes Machtgefälle zwischen Figuren wie ihm, aber auch Intendant*innen oder Regisseur*innen und den Menschen, die für sie arbeiten. Für freiberuflich Arbeitende gilt das Diskriminierungsverbot im AGG nicht. Mit anderen Worten: Kulturschaffende sind rechtlich nicht vor Diskriminierung geschützt.  Dieser rechtsfreie Raum gehört abgeschafft. 
Zwei Punkte sind hier jetzt wichtig: Zum einen Initiativen wie der heute von Staatsministerin Roth gestartete Aktionsplan zur Förderung eines Kulturwandels gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in den Kultur- und Medienbranchen. Darin soll auch über Selbstverpflichtungen gesprochen werden – diese müssen klare, verbindliche Regeln und Sanktionen enthalten. Zum Beispiel: Kein öffentliches Geld mehr an Leute, die sich nicht an Regeln halten. Auftraggebende sollen außerdem künftig Antidiskriminierungsklauseln in allen Honorarverträgen verankern.
Zum anderen müssen wir den Diskriminierungsschutz in der Branche verbessern. Wichtig ist, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz künftig auch für kurzfristig und selbstständig Beschäftigte gilt und Auftraggebende zum Schutz vor Diskriminierungen verpflichtet. Eine solche Klarstellung im Gesetz würde Hunderttausenden im Kulturbereich Arbeitenden helfen, sich gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung wehren zu können. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren. Die Ausweitung für Selbstständige gehört in diese Reform hinein.“

Weitere Themen