Ataman: Selbstbestimmungsgesetz ist überfällig, muss aber nachgebessert werden 09.05.2023
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für das geplante Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt und heute die Verbändeanhörung gestartet. Dazu erklärt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman:
"Es ist gut, dass jetzt das Selbstbestimmungsgesetz kommt und das verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablöst. Das war seit langem überfällig. Dass Menschen in Zukunft ihren Geschlechtseintrag und Vornamen selbstbestimmt anpassen lassen können, ist ein wichtiger Schritt für geschlechtliche Vielfalt in einer Demokratie.
An einigen Stellen muss der Gesetzentwurf aus meiner Sicht allerdings nachgebessert werden. Das größte Problem sehe ich im Begründungstext des neuen Selbstbestimmungsgesetzes. Der geht an wichtigen Stellen ungewöhnlich ausschweifend auf Argumente ein, die sich gegen die Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt wenden. Man könnte auch sagen, die Gesetzesbegründung lässt sich auf unsachliche Debatten aus den sozialen Medien ein. Das ist fatal.
Zum Beispiel darf das Selbstbestimmungsgesetz nicht den Eindruck vermitteln, man müsse die Geschlechtsidentität von trans Menschen nicht immer so genau nehmen, etwa wenn sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. Allein aufgrund der äußeren Erscheinung darf niemand pauschal ausgeschlossen werden - hier ist das AGG eindeutig und das darf nicht in Frage gestellt werden. Der Verweis auf das Hausrecht im Gesetzesentwurf ist deshalb überflüssig.
Besonders oft wurde im öffentlichen Diskurs das Beispiel Frauensaunen bemüht. Dabei sind die meisten Saunen gemischtgeschlechtlich, ohne dass es vergleichbare Debatten um den „Schutzraum Sauna“ geben würde. Das Szenario, Männer würden sich künftig amtlich als Frauen registrieren lassen, um in eine Frauensauna einzudringen, ist nicht schlüssig. Auch von trans Frauen in Saunen sind keine Störungen bekannt. Trans Frauen als Gefahr darzustellen statt als schutzwürdig, ist falsch und infam. Das Selbstbestimmungsgesetz gibt trans-, nichtbinären und intersexuellen Menschen endlich auch in Deutschland den Schutz und die Rechte, die sie in anderen Ländern längst haben. Nicht mehr und nicht weniger."