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Ältere Menschen werden oft pauschal von Kreditvergaben ausgeschlossen 26.09.2023

Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen: 55 Prozent der Befragten einer Bankenumfrage bestätigen pauschale Altersgrenzen bei der Vergabe von Krediten

Logo der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  • Filialschließungen und Digitalisierung sorgen für weniger individuelle Kreditprüfungen
  • Ataman: „Ältere Hausbesitzende, die zum Beispiel ihre Heizung erneuern müssen, stehen vor ernsthaften Problemen.

Ältere Menschen haben es in Deutschland schwer, Kredite zu bekommen. Das geht aus der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderten Studie „Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe“ des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) hervor.

55 Prozent der Befragten einer Bankenumfrage (100 befragte Banken) bestätigen dabei die Existenz von Altersgrenzen bei der Vergabe von Konsumkrediten, 71 Prozent bestätigen dies bei Immobilienkrediten. Wo es Altersgrenzen gebe, da lägen diese im Durchschnitt bei 67 Jahren. Den Autor*innen der Studie zufolge spielt das Alter der beantragenden Personen bei der Kreditvergabepraxis eine „benachteiligende Rolle“.

Eine weitere Ursache für Benachteiligungen aufgrund des Alters stellen vermehrte Filialschließungen in Folge der Corona-Pandemie dar. So gaben 48 Prozent der Teilnehmenden an der Bankenumfrage an, dass Filialen geschlossen worden sind, meist im ländlichen Raum. Vor allem für ältere Kreditsuchende sei damit der Zugang zu Beratung erschwert, heißt es in der Studie. Auch aufgrund der zunehmenden Digitalisierung sowie durch die zunehmende Vermittlung der Kredite durch Dritte (beispielsweise Online-Kreditportale) würden Kreditanträge von älteren Personen zum Teil ohne individuelle Prüfungen abgelehnt.

„Die Studie des Instituts ist ein Warnsignal. Sie zeigt, dass ältere Menschen oft pauschal keine Kredite mehr bekommen“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, zu den Ergebnissen. „Das kann dazu führen, dass viele ältere Hausbesitzende, die zum Beispiel ihre Heizung erneuern müssen, ernsthafte Probleme bekommen werden. Banken sollten natürlich auch in Zukunft die Kreditwürdigkeit ihrer Kund*innen prüfen können.  Aber pauschale Ablehnungen wegen des Alters – die sind falsch“, sagte Ataman.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährt momentan keinen umfassenden Schutz vor altersbedingten Benachteiligungen bei den Verbraucherkrediten, betonen die Autor*innen der Studie. Grund seien Ausnahmeregelungen im Gesetz, die einen Schutz vor Diskriminierung ausschließlich bei sogenannten „Massenschäften“ gewähren. Nicht alle Kreditverträge können aber rechtlich als Massengeschäft eingeordnet werden. Außerdem müssen Banken Ablehnungen wegen des Alters bislang nicht genauer begründen.

„Ältere Menschen sollten bei entsprechenden Sicherheiten Geld bekommen können“, sagte Ataman und schlug Konkretisierungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vor, um pauschale Ablehnungen wegen des Alters künftig zu verhindern. „Verbraucher*innen müssen die Möglichkeit haben, dass ihre Kreditwürdigkeit individuell überprüft wird“, sagte Ataman. Die Unabhängige Bundesbeauftragte plädierte dafür, den Begriff der „Massengeschäfte“ im AGG zu streichen. Außerdem sollten Banken in Zukunft Ablehnungen von Krediten transparenter begründen müssen.

Die Studie „Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe“ finden Sie auf der Website des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen.

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