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Deutsch-Französischer Austausch zu Antidiskriminierung 27.10.2023

Jeder Mitgliedstaat in der EU hat eine Gleichbehandlungs- oder Antidiskriminierungsstelle, in Frankreich ist das der „Défenseur des droits". Bei einem Arbeitstreffen hat sich die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminerung mit ihrer Amtskollegin über die Möglichkeiten und das Antidiskriminierungsrecht in Frankreich und Deutschland ausgetauscht.

 Deutsch-Französischer Austausch zu Antidiskriminierung

Défenseur des droits Claire Hédon und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat sich in Paris mit der Défenseur des droits Claire Hédon zu einem deutsch-französischen Austausch getroffen. Hédon und Ataman sprachen dabei über die Bekämpfung rassistischer und antisemitischer Diskriminierung, Racial Profiling, Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz und die geplanten EU-Richtlinien zu Gleichbehandlungsstellen.  

Ataman informierte sich dabei auch über die deutlich größeren rechtlichen Möglichkeiten der französischen Partner. Der "Défenseur des droits" hat etwa weitgehende Untersuchungsrechte und kann seine Einschätzungen von Diskriminierungsfällen auch vor Gericht vorbringen. Auch sind in Frankreich wesentlich mehr Merkmale antidiskriminierungsrechtlich geschützt (wie z.B. Staatsangehörigkeit, Sprache, familiäre Situation und sozialer Status). Beide Beauftragten vereinbarten einen engeren Austausch, den sie auch im Rahmen des europäischen Netzwerks der Gleichbehandlungsstellen „Equinet" fortsetzen werden.

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