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EU-Richtlinien für Antidiskriminierungsstellen verabschiedet 16.05.2024

Die Europäische Union definiert Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen in ihren Mitgliedstaaten. Zwei vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Richtlinien setzen einheitliche Standards für das Mandat, die Befugnisse und die Unabhängigkeit der sogenannten Equality Bodies. In Deutschland stärkt das die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Logo Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Welche Befugnisse brauchen die vielen nationalen Gleichbehandlungsstellen (Equality Bodies) in Europa? Was sind Mindeststandards, die es braucht, damit sie Menschen in Fällen von Diskriminierung besser unterstützen und Diskriminierung abbauen können? Diese Fragen hat die Europäische Kommission nun mit den beiden Richtlinien "Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung" und "Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen" beantwortet. 

Ziel ist es, dass Gleichbehandlungsstellen Bürger*innen in Fällen von Diskriminierung kompetent helfen können. Für Gleichbehandlungsstellen können sich hieraus unter anderem Auskunftsansprüche, Untersuchungs- oder Schlichtungsbefugnisse ergeben.  Auch beinhalten die Richtlinien verbesserte Klagemöglichkeiten für Menschen, die von Diskrimierung betroffen sind.

"Das ist eine gute Entscheidung für die Menschen in Europa, deren Recht auf Diskriminierungsschutz gestärkt wurde. Wir haben ab jetzt einheitliche Standards, damit die unterschiedlichen Gleichbehandlungsstellen in EU-Ländern Menschen besser schützen können. In Deutschland gilt der Diskriminierungsschutz zum Beispiel, wenn Menschen wegen ihres Alters, einer Behinderung, aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität oder ihrer Religion und Weltanschauung diskriminiert wurden", sagt Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. "Die neuen Standards-Richtlinien schaffen wichtige Verbesserungen, damit Menschen in solchen Fällen zu ihrem Recht kommen - auch bei uns in Deutschland." Ataman rief die Bundesregierung auf, die Richtlinien nun rasch in deutsches Recht umzusetzen. 

Die Richtlinien treten mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Frist zur Umsetzung ins nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten beträgt zwei Jahre.

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