Ataman zum Equal Pay Day: „Massives Problem mit Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt“ 05.03.2025
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die künftige Bundesregierung zu einem stärkeren Engagement gegen Lohndiskriminierung aufgerufen.

- Seit 2006 mehr als 7.000 Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Diskriminierungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, davon rund 500 Fälle von Lohndiskriminierung
- Antidiskriminierungsbeauftragte: Neue Regierung muss endlich mehr Lohntransparenz schaffen
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die künftige Bundesregierung zu einem stärkeren Engagement gegen Lohndiskriminierung aufgerufen. „Wir beobachten, dass Frauen noch immer massiv diskriminiert werden am Arbeitsmarkt. Und erwerbstätige Frauen verdienen im Durschnitt noch immer 16 Prozent weniger als erwerbstätige Männer"
, sagte Ataman zum diesjährigen Equal Pay Day. Damit Frauen in Deutschland gleich verdienten, müssten Jobs besser bezahlt werden, in denen vor allem Frauen arbeiten, ergänzte Ataman. „Das gilt vor allem in den systemrelevanten Bereichen wie Kindererziehung, Pädagogik oder Pflege. Außerdem muss es möglich sein, Karriere zu machen, auch wenn man Kinder hat und in Teilzeit arbeitet. Das wird Frauen in Deutschland oft verwehrt.“
Ataman verwies zudem auf mitunter ungerechte Löhne: „Wer Frauen schlechter bezahlt, weil sie Frauen sind, verstößt gegen das Gesetz.“
Lohndiskriminierung ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. „Gerade beobachten wir, dass Ewiggestrige Frauen als Gebärmaschine sehen und zurück an den Herd wünschen. Andere verweigern Frauen einen Platz am Tisch, wenn es um Entscheidungen geht. Dabei brauchen wir mehr Frauen in Parlamenten und Führungspositionen. Wir brauchen ihre Erfahrung und ihre Stimmen."
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat seit 2006 mehr als 7.000 Anfragen von Frauen zu Diskriminierungen wegen des Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt verzeichnet, davon waren etwa 500 Fälle von Lohndiskriminierungen. Darunter waren beispielsweise Mitarbeiterinnen, die in der Automobilindustrie trotz gleicher Arbeit deutlich weniger Gehalt bekamen als ihre männlichen Kollegen.
Andere Ratsuchende schilderten, dass ihre Arbeitgebenden Auskünfte über das Lohngefälle im Unternehmen verweigerten.
Ataman rief die künftige Bundesregierung dazu auf, für mehr Lohntransparenz bei privaten und öffentlichen Arbeitgebenden zu sorgen. „Das geltende Entgelttransparenzgesetz ist veraltet und reicht nicht aus. Die neue Bundesregierung muss zeitnah eine EU-Richtlinie umsetzen, die für mehr Transparenz sorgt“
, sagte Ataman. Die sogenannte Entgelttransparenz-Richtlinie schafft europaweit einheitliche Vorgaben zur Verringerung der Lohnungleichheit zwischen erwerbstätigen Frauen und Männern. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU – also auch Deutschland – zur Verankerung von Maßnahmen, die über das derzeit geltende Recht hinausgehen:
Demnach müssen Arbeitgebende Bewerber*innen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne einer ausgeschriebenen Stelle informieren. Das vorherige Gehalt darf nicht abgefragt werden. Zudem müssen Unternehmen schon ab einer Größe von mehr als 200 Beschäftigten (bislang waren es 500 Beschäftigte) regelmäßig Daten zum Lohngefälle zwischen den Geschlechtern vorlegen. Der Auskunftsanspruch gilt überdies nun für alle Beschäftigten und geht damit über das deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus, das Ausnahmen für Kleinbetriebe enthält. Außerdem sieht die EU-Richtlinie verbesserte Klagemöglichkeiten im Fall von Lohndiskriminierung vor.