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45 Prozent der Menschen in Deutschland haben Altersdiskriminierung erlebt 25.03.2025

Ataman stellt zentralen Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GMS Dr. Jung zu Altersdiskriminierung vor.

Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman und Dr. Regina Görner (BAGSO)

Quelle:photothek/Felix Zahn

  • Repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zeigt: Benachteiligungen wegen des Alters vor allem im Arbeitsleben und im Gesundheitsbereich
  • Mehr als 8.600 Fälle wegen Altersdiskriminierung bei Antidiskriminierungsstelle eingegangen
  • Unabhängige Bundesbeauftragte Ataman: Künftige Bundesregierung muss sich stärker für Antidiskriminierung und gegen Benachteiligungen wegen des Alters engagieren

45 Prozent der Menschen in Deutschland über 16 Jahren haben in ihrem Leben schon einmal Altersdiskriminierung erlebt. Bei den über 65-Jährigen war es jede dritte befrage Person (35 Prozent). Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GMS Dr. Jung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist heute älter als 45 Jahre - eine Gruppe, die demographisch eher zunimmt. Der Umfrage zufolge erleben sie Benachteiligung vor allem im Arbeitsleben: 39 Prozent berichten von Altersdiskriminierungen im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit. 27 Prozent der Befragten erleben Altersdiskriminierung im Gesundheitsbereich, 24 Prozent bei Geschäften und Dienstleistungen. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt haben 22 Prozent der Befragten erlebt. Auch die Digitalisierung führte laut Befragten zu Benachteiligungen (11 Prozent).

„Die Umfrage zeigt: Altersdiskriminierung ist ein größeres Problem, als uns bewusst ist“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag in Berlin. „Sie betrifft vor allem jüngere und ältere Menschen. Zwar ist Altersdiskriminierung gesetzlich verboten, aber das weiß kaum jemand. Die meisten Menschen machen die Diskriminierungserfahrungen mit sich alleine aus, statt sich Beratung zu holen und sich zu wehren." Ataman forderte ein gesellschaftliches Umdenken im Umgang mit Altersdiskriminierung: „Wir müssen über die negativen Altersbilder in unserer Gesellschaft reden: Noch immer glauben Menschen, ältere Kollegen am Arbeitsplatz seien eine Belastung. Das ist Unsinn und schadet der Wirtschaft", sagte Ataman.

Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Dr. Regina Görner, sagte zu den Ergebnissen der Umfrage: „Dass so viele sich gerade im Gesundheitsbereich wegen ihres Alters diskriminiert fühlen, macht mich sehr betroffen, denn als kranker Mensch ist man ja ohnehin beeinträchtigt und immer abhängig von den Dienstleistern im Gesundheitswesen. Es gibt aber auch neue Diskriminierungserfahrungen durch die Digitalisierung: Wenn die Technologie - im Übrigen nicht nur für Ältere! - schlecht zugänglich ist, baut sie zusätzliche Hürden auf, insbesondere wenn analoge Angebote in vielen Lebensbereichen einfach gestrichen werden und Kommunikation nur noch über das Internet möglich ist. Dass man sich Hilfe suchen muss in Feldern, die man früher ohne fremde Unterstützung problemlos bewältigt hat, empfinden viele Ältere zu Recht als massive Rücksichtslosigkeit und als Entwertung ihrer Lebensleistung. Das kommt jetzt überall noch hinzu und wird ja mit dem Grundsatz "digital only" sogar zum politischen Programm erhoben. Das können wir als BAGSO nicht hinnehmen!"

Ataman und Görner riefen die künftige Bundesregierung dazu auf, sich stärker für Antidiskriminierung und gegen Benachteiligungen wegen des Alters zu engagieren.

Konkret schlug die Unabhängige Bundesbeauftragte der künftigen Regierung vor, einen Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung vorzulegen, der Maßnahmen auch gegen Altersdiskriminierung bündelt. Darüber hinaus plädierte Ataman dafür, das AGG zu novellieren, um die Rechte von Betroffenen zu stärken. Außerdem sollten die Interessen und Grundrechte älterer Menschen bei der Digitalisierung und der Nutzung von Künstlicher Intelligenz konsequent geschützt werden. Ataman riet in diesem Zusammenhang dazu, öffentliche und private Dienstleistungen weiterhin auch analog anzubieten und entsprechende Forderungen der Seniorenorganisationen ernst zu nehmen. Zudem sollte das Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz verankert werden.

In der Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind seit ihrer Einrichtung mehr als 8.600 Beratungsfälle zu Altersdiskriminierung eingegangen. Als Beispiele nannte Ataman eine 55-jährige IT-Expertin, der von ihrem Vorgesetzen gesagt wurde, sie sei 'zu alt'. Ihr Vertrag wurde daraufhin nicht verlängert. Und ein 60-jähriger Bankkunde erhielt kein Dispo-Girokonto – nach Angaben der Bank sei seine 'Kreditwürdigkeit wegen seines hohen Alters nicht mehr sichergestellt'.

Für die repräsentative Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut GMS wurden 2.004 Menschen in Deutschland befragt. Befragungszeitraum: 11. bis 16. März 2025, Methode: CATI Dual Frame Festnetz/Mobilfunk.

Hier finden Sie die repräsentative Befragung.

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