Antidiskriminierungsbeauftragte kritisiert US-Aufrufe gegen Gleichstellungsmaßnahmen in deutschen Unternehmen 03.04.2025
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert die Versuche von US-Botschaften scharf, Unternehmen in Europa zur Aufgabe ihrer Antidiskriminierungsmaßnahmen zu drängen.

„Europa steht für Gleichbehandlung und für den Schutz vor Diskriminierung. Das ist geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), außerdem gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und für Frauen in Führungspositionen. Sollte die US-Regierung von deutschen Unternehmen verlangen, geltendes Recht nicht zu befolgen, wäre das eine Aufforderung zum Rechtsbruch", sagte Ataman am Donnerstag in Berlin. Ataman riet den Unternehmen in Deutschland, auf etwaige Aufforderungen von Seiten der USA nicht einzugehen. Entsprechend hatte sich am Mittwoch bereits der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) geäußert.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte rief zudem die Bundesregierung dazu auf, jeden Versuch einer Einflussnahme der US-Regierung auf deutsche und europäische Antidiskriminierungspolitik entschieden zurückzuweisen. „Deutsche Unternehmen wissen um den Erfolgsfaktor Vielfalt und den Wert eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes - und sie brauchen keine ideologisch geprägten Vorhaltungen", sagte Ataman.
In den vergangenen Wochen hatten zahlreiche Unternehmen in europäischen Ländern Schreiben von US-Botschaften erhalten. Darin wurden sie aufgefordert, einen Fragebogen zur Einhaltung eines Dekrets von US-Präsident Trump auszufüllen und zu bestätigen, dass sie "keine Programme zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion durchführen", wenn sie Geschäfte mit den USA machen oder machen wollen.
Derartige Programme gibt es auch in Deutschland. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen vor Diskriminierung wegen des Alters, des Geschlechts, wegen einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder aus antisemitischen oder rassistischen Gründen. Das AGG sieht auch so genannte „positive Maßnahmen" vor, um Nachteile von Diskriminierung abzubauen – beispielsweise gezielte Ansprache von benachteiligten Personengruppen bei Stellenausschreibungen, Diversity-Trainings in Betrieben oder Betriebsvereinbarungen zur Förderung der Vielfalt in der Belegschaft. Deutsche Unternehmen müssen zudem gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und für mehr Frauen in Führungspositionen beachten.