Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (für Vorlese-Software optimierte Version). 13.04.2010 | Recht und Gesetz
Seit dem 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um.
Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen, die rassistisch motiviert sind oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen. (§ 1 AGG)
HINWEIS: Als besonderen Service für sehbehinderte Menschen stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das AGG als optimiertes PDF für sehbehinderte Menschen zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das AGG in Braille-Kurzschrift direkt bei der ADS per E-Mail oder telefonisch zu bestellen.
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