Expertise: Benachteiligungen im zivilen Rechtsverkehr nach den Regelungen des AGG von Menschen mit Behinderung, für die nach § 1896 BGB eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt ist 01.01.2011 | Studie
Wenn eine volljährige Person auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die eigenen Angelegenheiten nicht besorgen kann, wird eine rechtliche Betreuung angeordnet. Die Expertise beruht auf Interviews mit Expertinnen und Experten und zeigt, dass Personen, die rechtlich betreut werden, regelmäßig Benachteiligungen erfahren. So werden Mietvertragsabschlüsse verweigert, Bankgeschäfte erschwert oder Ärztinnen und Ärzte verweigern medizinische Behandlungen, wenn die Betreuerin / der Betreuer nicht anwesend ist.
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