Expertise: Die Anwendbarkeit von Testing-Verfahren im Rahmen der Beweislast, § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 07.04.2011 | Studie
Oft ist es schwierig, Diskriminierung nachzuweisen. Wie soll man belegen, weshalb ein Arbeitgeber jemanden nicht eingestellt oder ein Türsteher einem den Einlass in eine Diskothek verweigert hat? Die Expertise entwickelt konkrete Vorgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung schriftlicher, telefonischer und persönlicher Testing-Verfahren in den Lebensbereichen Arbeit, Wohnungen und Freizeit.
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