Expertise "Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG" 10.06.2010 | Studie
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss in jedem Betrieb oder Unternehmen und in jeder Dienststelle eine Beschwerdestelle bestimmt und bekannt gemacht werden. Dies gilt unabhängig von der Größe des Betriebes. Die vorliegende Expertise analysiert die rechtlichen Grundlagen und zeigt Wege zur Umsetzung auf.
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