2. Was ist der Unterschied zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe?
Seit 2001 können Schwule und Lesben durch die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Damals ermöglichte der Staat zum ersten Mal die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Wichtige Regelungen wie das Besuchsrecht in Krankenhäusern und das Aufenthaltsrecht für nicht deutsche Partner_innen wurden eingeführt.
Allerdings war damit keine vollkommene Gleichstellung erreicht, insbesondere steuerrechtliche Regelungen wurden bei Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ausgeklammert, das Adoptionsrecht war im Gesetz zunächst überhaupt nicht vorgesehen. Erst nach und nach wurden – oft durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts - Ungleichheiten bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer sowie der Einkommenssteuer beseitigt. In Bezug auf das Adoptionsrecht bestand die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften aber fort, da nur die Stiefkindadoption sowie die sogenannte Sukzessivadoption möglich war, also das Recht ein Kind nacheinander zu adoptieren.
Mit der Eheöffnung werden diese Ungleichbehandlungen beseitigt.