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6. Ich bin besser qualifiziert / älter als mein Kollege in der gleichen Position, müsste ich nicht mehr verdienen als er?

Nicht unbedingt. Die Höhe des Lohnes bestimmt sich nach vielfältigen Kriterien. Entscheidend sind Faktoren wie Angebot und Nachfrage nach bestimmten Leistungen und die konkreten Leistungsanforderungen des Arbeitsplatzes. Die Qualifikation spielt nur dann eine Rolle, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist. Maßgeblich sind die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes: Eine Lagerarbeiterin oder ein Lagerarbeiter mit akademischem Abschluss verdient nach den Gesetzen des Marktes in der Regel nicht mehr als die Kollegin oder der Kollege mit Hauptschulabschluss - wenn die Arbeit der beiden die gleichen Anforderungen hat.

Auch mit steigendem Alter ist eine höhere Entlohnung in der Regel nicht gerechtfertigt. Nach dem AGG ist eine Benachteiligung aufgrund des Alters unzulässig. Altersspezifische Entlohnungen stellen eine unmittelbare Benachteiligung dar und lassen sich in den meisten Fällen nicht rechtfertigen. Zulässig und üblich ist es allerdings, die Berufserfahrung über die Zahl der Dienstjahre zu honorieren. Allerdings können solche Regelungen mittelbar benachteiligend sein, da ältere Beschäftigte meist auch über mehr Dienstjahre verfügen.