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1. Vor welchen Arten von Diskriminierung schützt das AGG Menschen im Erwerbsleben?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen im Arbeitsleben

  • aus rassistischen Gründen,
  • wegen der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung, des Alters oder
  • der sexuellen Identität.

Diese Merkmale werden als geschützte Merkmale bezeichnet.