1. Vor welchen Arten von Diskriminierung schützt das AGG Menschen im Erwerbsleben?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen im Arbeitsleben
- aus rassistischen Gründen,
- wegen der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung, des Alters oder
- der sexuellen Identität.
Diese Merkmale werden als geschützte Merkmale bezeichnet.