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3. Wie weise ich nach, dass eine Absage diskriminierend ist?

Sie vermuten, dass Sie zum Beispiel auf Grund ihres Alters oder ihrer Religion abgelehnt wurden? Dann müssen Sie im ersten Schritt konkret begründen, warum: Sie müssen sogenannte Indizien vorlegen, die auf eine Diskriminierung hinweisen.

Es muss also Anhaltspunkte dafür geben, dass Ihnen gerade wegen eines der geschützten Merkmale abgesagt wurde, zum Beispiel wegen Ihres Alters oder Ihrer Religion, und nicht aus anderen Gründen. Gelingt der Nachweis, muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen, dass nicht diskriminiert wurde.

Folgende Indizien und Anhaltspunkte können auf eine Diskriminierung hindeuten:

  • Es werden falsche, wechselnde oder widersprüchliche Gründe für eine Absage genannt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Absage damit begründet wird, die Stelle sei bereits vergeben, obwohl sie weiterhin oder erneut ausgeschrieben ist.
  • Im Vorstellungsgespräch wurden Fragen gestellt, die sich auf ein geschütztes Merkmal beziehen, etwa Fragen danach, ob Sie schwanger sind oder Sie planen bald Kinder zu bekommen.
  • Bereits in der Stellenausschreibung waren Angaben enthalten, die geschützte Merkmale betreffen, z.B. „Wir suchen eine junge, ansprechende Dame für unseren Empfangsbereich“.

Wichtig: Auch wenn Sie grundsätzlich geeignete Indizien vorbringen, können Arbeitgeber diese widerlegen. Dafür muss der Arbeitgeber dann selbst eine Erklärung liefern, die das Gericht davon überzeugt, dass es andere, nicht-diskriminierende Gründe für die Absage gab (z.B. die Berufserfahrung oder andere Stellenanforderungen).

Aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wissen wir, dass folgende Hinweise nicht als Indizien ausreichen:

  • Sie haben eine unbegründete oder pauschale Absage erhalten und bei Ihnen liegt ein Diskriminierungsmerkmal vor.
  • Sie wurden abgelehnt, obwohl Sie für eine Stelle gut geeignet sind.
  • Sie wurden nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl Sie alle Anforderungen erfüllen.

Wenn es keine weiteren Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie gerade auf Grund eines geschützten Merkmals abgelehnt wurden, ist es leider nicht erfolgsversprechend, vor Gericht zu gehen.

Weitere Informationen zu Diskriminierung bei der Jobsuche finden Sie hier: