1. Wann hilft das AGG bei Diskriminierung auf der Arbeit?
Auf der Arbeit dürfen Menschen nicht
- aus rassistischen Gründen,
- wegen der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters oder
- der sexuellen Identität
benachteiligt werden. Diskriminierungen auf Grund dieser geschützten Merkmale verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – in allen Bereichen des Arbeitslebens, zum Beispiel hinsichtlich der Bezahlung, Beförderungen oder Arbeitszeitmodellen.