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1. Wann hilft das AGG bei Diskriminierung auf der Arbeit?

Auf der Arbeit dürfen Menschen nicht

  • aus rassistischen Gründen,
  • wegen der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Identität

benachteiligt werden. Diskriminierungen auf Grund dieser geschützten Merkmale verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – in allen Bereichen des Arbeitslebens, zum Beispiel hinsichtlich der Bezahlung, Beförderungen oder Arbeitszeitmodellen.