3. Was ist Inklusion?
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch die Möglichkeit erhalten soll, sich umfassend und gleichberechtigt an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Teilhabe darf nicht von Faktoren wie individuellen Fähigkeiten, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Alter abhängen. Vielfalt wird als normal vorausgesetzt. Daher müssen Strukturen geschaffen werden, durch die sich alle Menschen unabhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen einbringen können.
Als politischer Begriff kam Inklusion erstmals in den 70er Jahren in den USA durch eine Bürgerrechtsbewegung auf. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen forderten die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Seit der UNESCO-Weltkonferenz 1994 wird Inklusion weltweit vor allem im Bildungsbereich thematisiert. Dort wurde von den Teilnehmenden das Programm einer „Schule für alle“ und Inklusion als wichtigstes Ziel der internationalen Bildungspolitik beschlossen.
Die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 markierte international einen Wandel, aber gewissermaßen auch einen Konflikt. Zuvor dominierten Fürsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Diese Maßnahmen wurden nun in Frage gestellt und teilweise durch das Ziel der Inklusion und der Förderung selbstbestimmter Teilhabe ersetzt. Es gilt nun, dieses Ziel in die Praxis umzusetzen und bestehende Infrastrukturen der Fürsorge und Rehabilitation umzuorientieren.