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1. Was kann ich tun, wenn ich mich durch Verhalten von Behördenmitarbeiter*innen diskriminiert sehe?

Wenn Sie das Verhalten von Beschäftigten der Verwaltung überprüfen lassen möchten, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben.

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Bürger*innen sich gegen das persönliche Fehlverhalten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst wehren, das sind z.B. Mitarbeiter*innen des Jobcenters oder der Polizei. Dafür müssen keine besondere Form oder Frist eingehalten werden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird an die Dienstaufsicht habende Stelle adressiert. Das ist die Behörde, bei der die Person beschäftigt ist, von der die Diskriminierung ausging. Die Dienstaufsichtsbeschwerde muss von der zuständigen Stelle entgegengenommen und geprüft werden. Wenn diese die Kritik anerkennt, kann sie auf den oder die Beschäftigte*n einwirken, z.B. mit einer Disziplinarmaßnahme.

Wenn Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben möchten, können Sie diese Vorlage dafür ausfüllen und abschicken:

Musterschreiben einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Ausfüllhinweise einer Dienstaufsichtbeschwerde