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2. Was kann ich tun, wenn ein Bescheid oder eine behördliche Entscheidung meiner Ansicht nach diskriminierend ist?

Wenn Sie sich durch einen Bescheid oder eine behördliche Entscheidung diskriminiert sehen, können Sie Ihre Rechte im behördlichen Widerspruchsverfahren und/oder einem Gerichtsverfahren geltend machen. Die Rechtmäßigkeit des Bescheids oder der behördlichen Entscheidung wird dabei letztendlich durch die dafür zuständigen unabhängigen Gerichte überprüft. Für das Widerspruchs- sowie das Klageverfahren gelten gesetzliche Fristen, die Ihnen in der Regel in Ihrem Bescheid mitgeteilt werden. Um diese einzuhalten, sollten Sie sich frühestmöglich nach Erhalt des Bescheids bzw. der behördlichen Entscheidung anwaltlich beraten lassen.

Informationen zur Finanzierung einer anwaltlichen Beratung finden sie hier.