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1. Was ist Antiziganismus?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt in ihrer Tätigkeit zur Diskriminierung von Sinti und Roma die Arbeitsdefinition „Antiziganismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zugrunde. Danach manifestiert sich Antiziganismus in individuellen Äußerungen und Handlungen sowie institutionellen Politiken und Praktiken der Marginalisierung, Ausgrenzung, physischen Gewalt, Herabwürdigung von Kulturen und Lebensweisen von Sinti und Roma sowie Hassreden, die gegen Sinti und Roma sowie andere Einzelpersonen oder Gruppen gerichtet sind, die zur Zeit des Nationalsozialismus und noch heute als „Zigeuner“ wahrgenommen, stigmatisiert oder verfolgt wurden bzw. werden. Dies führt dazu, dass Sinti und Roma als eine Gruppe vermeintlich Fremder behandelt werden, und ihnen eine Reihe negativer Stereotypen und verzerrter Darstellungen zugeordnet wird, die eine bestimmte Form des Rassismus darstellen. (...) Antiziganismus ist ein facettenreiches Phänomen, das auf breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz stößt. Er behindert maßgeblich die Inklusion der Sinti und Roma in die Gesamtgesellschaft und verwehrt ihnen, gleichberechtigten Zugang zu Rechten, Chancen und Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.

Die vollständige Definition zum Antiziganismus der IHRA finden Sie hier.