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Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz
an Hochschulen

- Steckbrief zum Forschungsprojekt -

Autor*innen: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2020

Kurzüberblick

Die vorliegende Publikation stellt sechs relevante Bausteine für Diskriminierungsschutz und Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen vor. Diese wurden auf Grundlage einer bundesweiten Um­frage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Beschwerdestellen nach § 13 Allgemeines Gleich­behandlungsgesetz (AGG) an Hochschulen in Deutschland entwickelt.

Die Umfrage fragt nach Existenz, Ausgestaltung und Aktivitäten der Beschwerdestellen nach § 13 AGG sowie anderen Maßnahmen des Diskriminierungsschutzes an Hochschulen. Anhand der Bausteine werden aktuelle Beispiele von Praxismaßnahmen an Hochschulen präsentiert, die zeigen, wie Diskriminierungsschutz an Hochschulen konkret umgesetzt werden kann. Neben konkreten Praxisbeispielen wird auf Ziel, Relevanz und mögliche Ansätze/Maßnahmen eingegangen.

Wichtigste Ergebnisse

Rechtliche Verpflichtungen von Hochschulen

Sowohl Beschäftigte als auch Studierende erleben an Hochschulen Diskriminierung. Dabei unterliegen Hochschulen in ihrer Funktion als Arbeitgeber den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG). Zu diesen Bestimmun­gen zählt unter anderem, dass Hochschulen für ihre Beschäftigten Beschwerdestellen nach § 13 AGG einrichten und alle Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten informieren müssen. Zudem können Hochschulen nach § 5 AGG positive Maßnahmen ergreifen. Studierende gehören nicht in den hier benannten Anwendungsbereich.

Einrichtung von Beschwerdestellen nach § 13 AGG

Ein großer Teil der befragten Hochschulen kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG nach. Es zeigt sich aber, dass die Beschwerde­stellen, wenn sie nicht über ein transparentes Beschwerdeverfahren und ausreichend Bekannt­heit verfügen, in der Regel weitestgehend wir­kungslos bleiben. Die Praxisbei­spiele zeigen jedoch, dass sich Hochschulen bereits auf den Weg gemacht haben, Diskriminierungs­schutz und Antidiskriminierungsarbeit fest in ihrer Hochschulstruktur zu verankern.

Sechs Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz

Die Publikation stellt sechs Bausteine vor, die zum Diskriminierungsschutz und der Prävention von Diskriminierung an Hochschulen beitragen können. Dabei wird erläutert, warum die Bausteine wichtig sind, und konkrete Beispiele für einzelne Maßnahmen gegeben. Die Liste ist dabei als nicht abschließend zu sehen. Hochschu­len müssen individuell prüfen, an welchen Stellen sie ansetzen können oder wo sie besondere Bedarfe haben. Die einzelnen Bausteine sind zudem nicht losgelöst voneinander, sondern können in ein übergreifen­des Konzept beziehungsweise eine Strategie von Antidiskriminierung (und Diversity) an der Hochschule eingebunden werden. Die sechs Bausteine basieren unter anderem auf den der Publikation angehängten Ergebnisse einer Umfrage zu Beschwerdestellen nach § 13 AGG an Hochschulen.

Baustein 1
Identifikation von Diskriminierungsrisiken, Umfragen und Monitoring

Der Baustein zielt darauf ab, dafür zu sensibilisieren, dass es Diskriminierungsrisiken an Hoch­schulen geben kann. Er bildet die Grundlage dafür Wissen zu schaffen und will Diskriminie­rungsrisiken thematisieren. Welche Gruppen sind an der Hochschule von Diskriminierung betrof­fen? Wie zeigt sich Diskriminierung an der Hochschule und welche Prozesse sind davon beeinträchtigt?

Baustein 2
Vernetzung und Institutionalisierung

Mithilfe des zweiten Bausteins sollen alle Akteur*innen einer Hochschule zusammengebracht werden, die im Kontext von Antidiskriminierung beziehungsweise der Unterstützung von Diskriminierung betroffener Gruppen aktiv sind. Sie könnten dann ihre Arbeit aufeinander abstimmen und gemeinsam Maß­nahmen zum Diskriminierungsschutz entwickeln. Darüber hinaus wird mit der Institutionalisierung angestrebt, Diskriminierungsschutz und Maßnah­men von Prävention langfristig, nachhaltig und als Querschnittsaufgabe an der Hochschule zu etablieren.

Baustein 3
Sensibilisierung, Empowerment und Öffentlichkeitsarbeit

Ziel des dritten Bausteins ist es, darüber aufzuklären, dass es Diskriminierung an der Hochschule geben kann, zu beschreiben was Diskriminierung ist und über die verschiedenen Angebote zum Schutz vor Diskriminierung sowie über vorhandene Bera­tungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu infor­mieren. Dazu zählt auch, Beschäftige der Hoch­schule – insbesondere im Bereich Lehre und Verwaltung – für die Thematik zu sensibilisieren, damit sie Diskriminierung erkennen und vermei­den können. Ebenso zielt der Baustein darauf ab, Betroffene von Diskriminierung dabei zu unter­stützen über Diskriminierungserfahrungen zu sprechen und dagegen vorgehen zu können.

Baustein 4
Antidiskriminierungs-, Erst- und Verweisberatung

Betroffene sollen niedrigschwellig Ansprechper­sonen und Beratung finden, an die sie sich im Falle von Diskriminierungserfahrungen an der Hochschule und deren Umfeld wenden können. Um das sicherzustellen, können sowohl Struktu­ren der Erst- und Verweisberatung, Vertrauens­personen als auch spezialisierte Antidiskriminie­rungsberatung sowie zielgruppenspezifische Beratung sinnvoll sein. Die Umfrage unter Hochschulen hat gezeigt, dass Betroffene sich nicht nur an eine konkrete Stelle wenden, son­dern unterschiedliche Personen und Stellen in der Hochschule kontaktieren, in die sie Vertrauen haben und bei der sie aus ihrer Sicht die Diskrimi­nierungserfahrungen ansprechen können.

Baustein 5
Richtlinien zum Diskriminierungsschutz und zur Beschwerdestelle nach § 13 AGG

Der Baustein möchte Betroffenen die Möglichkeit geben, sich bei Diskriminierung zu beschweren und im Vorfeld darüber zu informieren, wie das Beschwerdeverfahren abläuft und welche Akteure involviert sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, bei Diskriminierung an der Hochschule aktiv zu werden. Richtlinien, die das Beschwerdeverfahren konkret regeln, geben alle Beteiligten Sicherheit, wie bei Fällen von Diskri­minierung vorgegangen werden kann und welche Rolle die einzelnen Akteure spielen.

Baustein 6
Positive Maßnahmen

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind positive Maßnahmen alle kompensatori­schen Maßnahmen, die dazu beitragen, vollstän­dige und effektive Chancengleichheit für alle Mitglieder der Hochschule zu gewährleisten, die benachteiligt sind oder anderweitig die Folgen vergangener oder gegenwärtiger Diskriminierung zu erleiden haben (siehe § 5 AGG) (siehe auch ausführlich Studie der Antidiskriminierungsstelle zu positiven Maßnahmen). Mit dem Einsatz von positiven Maßnahmen können Hochschulen auf die tatsächliche Gleichstellung einzelner Gruppen von Studierenden oder Beschäftigen hinwirken, die spezifische Nachteile haben.

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