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Erhebung von subjektiven Diskriminierungserfahrungen

Erste Ergebnisse von Testfragen in der SOEP Innovations-Stichprobe 2016

- Steckbrief zum Forschungsprojekt -

Autor*innen: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2016

Kurzüberblick

Die Testfragen untersuchen die Verbreitung von Diskriminierungserfahrungen aufgrund aller im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Schutzgründe im Zeitraum der letzten 24 Monate vor der Erhebung. Zudem wurde die Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen in ausgewählten Lebensbereichen unter anderem Arbeitsleben, Geschäfte und Dienstleistungen, Wohnungsmarkt, Bildung etc.) erhoben. Grundlage bildet eine Befragung von 2.507 Personen in der Innovations-Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP-IS): Die Befragung wurde mittels Computer Assisted Personal Interviewing (CAPI) im Zeitraum von September 2016 bis Februar 2017 durchgeführt. Die beiden Fragen wurden auf Antrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in die SOEP-IS aufgenommen. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Moduls zur regelmäßigen Erhebung von Diskriminierungserfahrungen in einer bevölkerungsrepräsentativen Wiederholungsbefragung wie dem SOEP.

Wichtigste Ergebnisse

Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen

  • Der Anteil der Befragten, die von Diskriminierung aufgrund mindestens eines AGG-Merkmals berichten, liegt insgesamt bei 13,1 Prozent. Werden auch Diskriminierungserfahrungen berücksichtigt, die an Merkmale anknüpfen, die nicht vom Schutzbereich des AGG umfasst sind (z. B. sozialer Status), dann steigt der Anteil der Befragten mit Diskriminierungserfahrungen auf 16,1 Prozent an.
  • Die Ergebnisse liefern deutliche Hinweise auf die strukturelle Benachteiligung bestimmter gesellschaftlicher Teilgruppen. Beispielsweise berichten Frauen mit 5,2 Prozent rund viermal so häufig von Geschlechterdiskriminierung als Männer (1,2 Prozent).
  • Zudem zeigt sich, dass manche Teilgruppen auch ein höheres allgemeines Diskriminierungsrisiko haben: So berichten z. B. Personen mit einer Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung nicht nur sehr viel häufiger von Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, sondern auch von Diskriminierung insgesamt (also unabhängig von einem bestimmten Merkmal).

Diskriminierungserfahrungen in ausgewählten Lebensbereichen

  • Lebensbereiche, in denen das AGG hauptsächlich Anwendung findet, werden mit am häufigsten als Orte von Diskriminierungserfahrungen genannt: Knapp die Hälfte (48,5 Prozent) der von Diskriminierung Betroffenen berichtet von Benachteiligung im Arbeitsleben; Benachteiligung beim Zugang zu Geschäften und Dienstleistungen haben 35,1 Prozent gemacht.
  • Aufgrund der Art der Abfrage können keine Aussagen zur Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen aufgrund der unterschiedlichen Merkmale in einzelnen Lebensbereichen gemacht werden. Hier sollte eine Weiterentwicklung der Testfragen ansetzen.

Zusammenhang mit Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden

  • Die ersten Auswertungen zeigen, dass Befragte mit Diskriminierungserfahrungen ihre Lebenszufriedenheit und ihren Gesundheitszustand durchschnittlich deutlich schlechter bewerten als Menschen ohne Diskriminierungserfahrungen.
  • Zukünftige Analysen müssen zeigen, inwiefern diese Zusammenhänge unter Kontrolle weiterer möglicher Erklärungsfaktoren bestehen bleiben.

Handlungsoptionen

Anhand der Testfragen können die Vorteile einer regelmäßigen Berücksichtigung eines Moduls zu Diskriminierungserfahrungen in der SOEP-Haupterhebung verdeutlicht werden:

  • Monitoring: Die regelmäßige Erhebung entsprechender Fragen zum Thema Diskriminierung unter konstanten Bedingungen (Fragestellung, Erhebungsmethode etc.) würde es erlauben, Veränderungen im Zeitverlauf nachzeichnen und bewerten zu können.
  • Panel-Design: Da in der SOEP-Haupterhebung jedes Jahr dieselben Personen interviewt werden, könnten Auswirkungen von Veränderungen im Lebenslauf der Befragten auf die Häufigkeit von berichteten Diskriminierungserfahrungen untersucht werden.
  • Stichprobengröße: Das Problem der kleinen Fallzahlen in vielen Erhebungen, dass weitergehende Auswertungen oftmals verhindert, wäre im Rahmen einer so großen Stichprobe wie der SOEP-Haupterhebung in deutlich geringerem Maße gegeben.
  • Berichtspflichten: Ein Fragenmodul zu Diskriminierung wäre nicht nur eine wichtige Datenquelle für die Berichterstattung zum AGG; die Bundesregierung könnte die Ergebnisse auch im Rahmen von Staatenberichtsverfahren nutzen (beispielsweise Berichtspflichten zu den UN-Menschenrechtskonventionen oder zu den Zielen der Agenda 2030).

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