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Expertise „Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz – Wissensstand und Forschungsbedarfe
für die Antidiskriminierungsforschung“

- Steckbrief zur Expertise -

Autor*innen: Cengiz Barskanmaz, Ibrahim Kanalan Erscheinungsjahr: 4. Quartal 2024

Kurzüberblick

Staatliches Handeln muss diskriminierungsfrei sein. Neben Art. 3 GG sind das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot in zahlreichen internationalen und europäischen Regelwerken normiert und konkretisiert, die durch die Rechtsprechung ergänzt und erweitert werden. Diese Vorgaben binden auch die Justiz, insbesondere die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, den Justizvollzug und die Justizverwaltung.

Gleichwohl bestehen im Bereich der Justiz Diskriminierungsrisiken, mehr noch, es kommt immer wieder zu Diskriminierungsbeschwerden, wie auch die Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderen Antidiskriminierungsberatungsstellen zeigen.

Wie verbreitet Diskriminierung in der Justiz ist, in welchen Formen und Konstellationen sie auftritt und welche Personen und Personengruppen besonders betroffen sind, ist allerdings kaum systematisch untersucht. Ebenso fehlen wissenschaftliche Studien, die Diskriminierungsrisiken in der Justiz analysieren. Dies gilt auch in Bezug auf Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung.

Das Ziel der Expertise ist es, den sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissens- und Forschungsstand zu Diskriminierungsschutz und Diskriminierungsrisiken in den Anwendungs- und Funktionsbereichen der Justiz systematisch aufzuarbeiten und zentrale Forschungslücken sowie Forschungsbedarfe zu identifizieren. In der interdisziplinär angelegten Expertise wird neben dem rechtswissenschaftlichen auch der sozialwissenschaftliche Wissens- und Forschungsstand einbezogen. Zudem werden Forschungszugänge zum Themenfeld Antidiskriminierungsforschung entwickelt.

Die Expertise wird die verschiedenen Handlungsfelder und Bereiche der Justiz, namentlich die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, den Justizvollzug, die sozialen Dienste der Justiz und die Justizverwaltung analysieren. Dabei werden alle Diskriminierungsebenen berücksichtigt und der Forschungs- und Wissensstand zu individueller, institutioneller sowie struktureller Diskriminierung gesichtet und analytisch durchdrungen. Für die Expertise werden Expert*innen aus unterschiedlichen Disziplinen und der Justizpraxis, u.a. aus der Leitung der Rechtsprechungsorgane, aus der Staatsanwaltschaft, aus der Anwaltschaft sowie aus der Justizpolitik und -verwaltung konsultiert.

 Die Expertise wird im Oktober 2024 abgeschlossen sein.

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