Rechtswissenschaftliche
Expertise zum Thema
„Ausweitung des AGG
auf staatliches Handeln
im Bereich der Bundesgesetz-
gebungskompetenz“
- Steckbrief zur Expertise -
Autor*innen: Vera Egenberger Erscheinungsjahr: 2025 - voraussichtlich 1. Quartal
Kurzüberblick
Staatliches Handeln ist nicht davor gefeit, diskriminierend zu sein. Gerade für den Bereich der Exekutive weisen Studien vielfach darauf hin, dass beispielsweise Handlungen der Polizei oder der Arbeits- und Sozialverwaltung ebenso diskriminierungsanfällig sind wie Handlungen in den durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regulierten Bereichen Beschäftigung und Zugang zu Waren und Dienstleistungen.
Der Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns des Staates gegenüber Bürger*innen – und somit gerade behördliches Handeln – wird nicht vom Anwendungsbereich des AGG erfasst. Allerdings ist der öffentlich-rechtliche Bereich nicht unreguliert. Vor allem die verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebote und Diskriminierungsverbote (v.a. Art. 3 GG, Art. 33 GG) binden alle staatlichen Akteure und somit auch die öffentliche Verwaltung. Auch einfachgesetzlich lassen sich Regelungen zum Diskriminierungsschutz finden wie bspw. im Sozialrecht (u. a. § 33c SGB I, § 19a SGB IV). Im Vergleich zeigt sich jedoch, dass dezidierte und detaillierte öffentlich-rechtliche Regelungen, wie sie in der recht umfassenden Kodifizierung des AGG festgelegt sind, fehlen.
Die Notwendigkeit, einen vergleichbaren Diskriminierungsschutz (durch Bund und Länder) zu schaffen, der sich dann auf alle Bereiche staatlichen Handelns erstreckt, wird 2016 durch die Studie der ADS zur Evaluierung des AGG festgestellt.[1]
Die rechtswissenschaftliche Expertise wird die bestehenden öffentlich-rechtlichen Grundlagen zum Diskriminierungsschutz für staatliche Akteure auf Bundesebene inkl. der einschlägigen Rechtsprechung analysieren, um anschließend Handlungsvorschläge zur Ausweitung bzw. Etablierung eines öffentlich-rechtlichen Diskriminierungsschutzes bei staatlichem Handeln auszuwerten und zu erarbeiten. Hierzu soll auch im Rahmen eines Ländervergleichs mit 3 EU-Ländern eingeschätzt werden, wie rechtliche Grundlagen geschaffen werden können, um staatliche Akteure des Bundes in den rechtlichen Diskriminierungsschutz einzubeziehen. In die Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen sollen die Inhalte eines Fachgesprächs mit juristischen Expert*innen einfließen.
Die Erarbeitung der Expertise wird im November 2023 abgeschlossen.