Navigation und Service

Beschwerdestellen und
Diskriminierungsschutz in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

- Steckbrief zum Rechtsgutachten -

Autor*innen: RA Prof. Dr. Oliver Tolmein, Dr. Jörn Sommer, Theresa Schwass,
im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
Erscheinungsjahr: 3. Quartal 2025

Kurzüberblick

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfMmB) sind Einrichtungen, die dazu dienen, Menschen mit Behinderungen, die aktuell keiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung anzubieten (§§ 219-227 SGB IX). Werkstätten haben den Auftrag, Menschen mit Behinderungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten (§ 219 Abs. 1 S. 3 SGB IX). Tatsächlich gelingt dieser Übergang nur selten.

Im Gleichbehandlungsdiskurs werden WfMmB bisher vor allem vor dem Hintergrund des Inklusionsgebots der UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet und für segregative Strukturen oder Entgelte unterhalb des Mindestlohnes kritisiert. Fragen der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsschutzes stellen sich jedoch auch für den Zugang zu WfMmB sowie für die interne Organisation der WfMmB, z. B. bzgl. der unterschiedlichen Höhe von Entgelten, der Verteilung von Tätigkeiten und für den Schutz vor Belästigungen und Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit seinem Schutz vor Diskriminierung entlang der Merkmale „Rasse“, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität gilt auch in WfMmB. Für einen wirksamen Diskriminierungsschutz bedarf es verbindlicher und transparenter Beschwerdeverfahren, vertraulicher Ansprechpersonen zu Diskriminierungsthemen sowie guter betrieblicher Diskriminierungsprävention.

Soweit fehlen Erkenntnisse zu Implementation, Barrierefreiheit und Wirkungen eines solchen Schutzes. Diese Lücke soll mit der Studie geschlossen werden und dabei die Rolle von Werkstatträten, Frauenbeauftragten, Vertrauenspersonen nach der Werkstattmitarbeitsverordnung (WMVO) und internen Beschwerdestellen nach § 13 AGG mit einbeziehen. Die Studie soll zum einen die rechtlichen Normen, die den Schutz vor Diskriminierung für Beschäftigte mit Behinderungen in WfMmB regeln, prüfen und Schutzlücken sowie Nachbesserungsmöglichkeiten identifizieren. Die Rechtsanalyse soll zum anderen durch einen Abgleich mit der Praxis vervollständigt werden und wird deshalb durch zehn Expert*innen-Gespräche und eine kurze Online-Befragung von Akteur*innen innerhalb der 725 WfMmB ergänzt.

Mit der Durchführung des Forschungsprojekts wurde die InterVal GmbH in Kooperation mit RA Prof. Dr. Oliver Tolmein beauftragt.

Steckbrief ausdrucken