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Geschlechtliche Vielfalt am Arbeitsplatz – Was das neue Selbstbestimmungsgesetz und das AGG für betriebliche Verantwortliche bedeutet

- Steckbrief zur Rechtsexpertise -

Autor*innen: Friederike Boll Erscheinungsjahr: 2025 - voraussichtlich im 3. Quartal

Kurzüberblick

Zum 01.11.2024 ersetzt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG). Im Zeichen von Respekt für geschlechtliche Vielfalt soll das neue Gesetz die Selbstbestimmung und die Anerkennung von transidenten, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen fördern.

Das SBGG bringt auch einige Neuregelungen und Impulse für das Arbeitsrecht mit sich. Es tritt so in ein Wechselspiel mit dem bisher schon vorhandenen Anti-Diskriminierungsrecht durch das AGG, dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht. Das bringt für betriebliche Verantwortliche – Arbeitgebende (dort insbesondere für die Personal- und Rechtsabteilungen) sowie Betriebsräte – Herausforderungen und Chancen mit sich.

Ziel der Rechtsexpertise ist es, die praktisch auftretenden Fragestellungen im Betriebsalltag zu identifizieren und rechtliche Orientierung und Antworten hierauf zu geben.
Die Rechtsexpertise geht dabei von der deutschen und europäischen Rechtslage sowie der einschlägigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH zum Diskriminierungsschutz von transidenten, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, mit und ohne korrespondierenden Personenstand, aus.
Die Rechtsexpertise soll für die Verantwortlichen in den Betrieben valides Wissen und stichhaltige Argumente bieten, um die Auswirkungen des SBGG auf die Arbeitswelt nah am Grundsatz der geschlechtlichen Selbstbestimmung bei gleichzeitigem Fokus auf Pragmatismus und schlanke Prozesse rechtsicher umzusetzen.

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