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Diagnose Diskriminierung

Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten
bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen

- Steckbrief zum Forschungsprojekt -

Autor*innen: Iris an der Heiden (IGES Institut GmbH), im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2024

Kurzüberblick

Wer Diskriminierung im Gesundheitswesen erlebt, ist in Deutschland oft auf sich allein gestellt. Das belegt die Studie „Diagnose Diskriminierung. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen“ im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden erstmals die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten im Gesundheitsbereich umfassend untersucht.

Die Studie beschäftigt sich konkret mit der Frage, was passiert, wenn sich Menschen nach einer Diskriminierung im Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder Apotheke an eine Anlaufstelle wenden. Dazu wurde zunächst in einer systematischen Recherche bestehende Anlauf- und Beschwerdestellen im Gesundheitswesen identifiziert und die Perspektive von Betroffenen und Ratsuchenden zu diesen Stellen in Fokusgruppen und Expert*inneninterviews erfasst. In einer anschließenden Onlinebefragung wurden die Stellen zu dem Aufkommen von Anfragen zu Diskriminierungserfahrungen und ihrem Umgang damit befragt.

In Form von Fallstudien wurden folgende Anlauf- und Beschwerdestellen genauer untersucht:

  • patient*innenorientiertes Beschwerdemanagement in Krankenhäusern,
  • Patient*innenfürsprecher*innen in Krankenhäusern,
  • die Psychotherapeuten- und Ärztekammern,
  • der Hebammenverband als ein Berufsverband,
  • Gesundheitsämter,
  • die Unabhängige Patientenberatung Deutschland und
  • die Patient*innenbeauftragten des Bundes und der Länder.

Wichtigste Ergebnisse

Nur wenige der vorhandenen Anlauf- und Beratungsstellen sind auf Diskriminierung spezialisiert. Ansprechpersonen für Diskriminierung im Gesundheitswesen sind schwer zu finden. Diskriminierte Menschen nehmen die Beschwerdewege oft als intransparent und ineffektiv wahr. Anlaufstellen informieren in der Regel nicht darüber, ob sie auch für Diskriminierungserfahrungen zuständig sind. Die Landschaft an verschiedenen Beratungs- und Beschwerdestellen ist selbst für Expert*innen schwer durchschaubar: Gesundheitsämter, Krankenkassen, Patient*innenbeauftragte – oft ist unklar, wer für was zuständig ist. Zudem ist der Diskriminierungsschutz aktuell stark davon abhängig, welches Verständnis von Diskriminierung die Verantwortlichen der Beratungsstellen haben.

Handlungsoptionen

Die Situation für Menschen, die Diskriminierung erleben, muss sich demnach umfassend verbessern. Es gibt aber auch vorbildliche Angebote und einige Vorreiter im Gesundheitswesen.
Aus den Ergebnissen der Studie „Diagnose Diskriminierung“ lassen sich daher verschiedene Handlungsempfehlungen ableiten:

  • Das Beratungsangebot sollte in allen Praxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens wahrnehmbar sein.
  • Zudem müssen Anlaufstellen ihren Umgang mit Diskriminierung professionalisieren und Diskriminierungsfälle künftig systematisch erfassen und auswerten.
  • Beratungs- und Beschwerdeverfahren müssen in eine Gesamtstrategie zur Prävention von und zum Umgang mit Diskriminierung in der jeweiligen Institution eingebettet werden.
  • Die rechtlichen Möglichkeiten, sich nach einer Diskriminierung zu wehren, müssen verbessert werden.
  • Und der Schutz vor Diskriminierung muss konkret auch auf Behandlungsverträge ausgeweitet werden, damit Betroffene Schadensersatz einklagen können.

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