Studie zu geeigneten juristischen Begriffen für einen Diskriminierungsschutz entlang des sozialen Status
- Steckbrief zur Studie -
Autor*innen: Dr. Jörn Sommer und Theresa Schwass, beide InterVal GmbH sowie RA Prof. Dr. Oliver Tolmein, im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2025 - voraussichtlich 2. Quartal
Kurzüberblick
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder entlang der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Merkmalsaufzählung in § 1 AGG ist abschließend zu verstehen. Diskutiert wird eine mögliche Erweiterung des Merkmalskatalogs um die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots wegen des sozialen Status.
Mit der vorliegenden Studie soll geklärt werden, mit welcher Rechtsbegrifflichkeit ein entsprechender Schutz am besten umgesetzt werden kann.
Leitfragen der Studie lauten unter anderem
- erstens, welche Oberbegriffe für Diskriminierungen entlang von Bildung, Einkommen, Wohnort, Wohnsituation und Erwerbstätigkeit in den Rechts- und Sozialwissenschaften verwendet werden und wie sich ihr Bedeutungsgehalt unterscheidet,
- zweitens, wie die Rechtswissenschaft den bestehenden Diskriminierungsschutz entlang des sozialen Status eingeschätzt, und
- drittens, welche Erfahrungen dort gemacht werden, wo ein Diskriminierungsschutz entlang des Merkmals Sozialer Status Eingang ins Recht gefunden hat.
Aufbereitet werden zunächst der rechts- und sozialwissenschaftliche Forschungsstand zu diesen Fragen. Die Rechtsprechung zum Thema, z. B. mit Bezug auf Art. 3 GG, wird recherchiert und an Fallbeispielen analysiert.
Um Erfahrungen mit einem Diskriminierungsschutz entlang des Merkmals Sozialer Status zu untersuchen, wird zum einen über Interviews das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz LADG in den Blick genommen. Zum anderen wird das entsprechende Recht zweier EU-Mitgliedsstaaten analysiert.
Schließlich werden in einem Fachgespräch juristischen Expert*innen für das Themenfeld bestehende Erfahrungen ausgewertet, die zu schließenden Schutzlücken definiert und die verschiedenen im Raum stehenden Begrifflichkeiten in ihren Vor- und Nachteilen gegeneinander abgewogen.
Die Studie soll im 4. Quartal 2024 veröffentlicht werden.