Navigation und Service

Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention

- Steckbrief zum Forschungsprojekt -

Autor*innen: Dr. Monika Schröttle, Ksenia Meshkova und Clara Lehmann, im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Erscheinungsjahr: 2019

Kurzüberblick

Die Studie befasst sich mit Ausmaß, Umgang sowie möglichen Ansätzen zur Prävention und Intervention bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie beinhaltet eine im Herbst 2018 durchgeführte repräsentative Telefonbefragung von 1.531 Personen, die in den letzten drei Jahren beschäftigt waren und in einem qualitativen Teil Interviews mit Betroffenen und Fokusgruppendiskussionen mit verschiedenen Zielgruppen. Zusätzlich wurden eine Literaturanalyse, sowie eine Analyse von Rechtsfällen vorgenommen.

Wichtigste Ergebnisse

Ausmaß und Verursachende von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • Mit rund 9 Prozent der Befragten war etwa jede elfte erwerbstätige Person in den letzten drei Jahren von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen. Frauen sind mit 13 Prozent deutlich häufiger betroffen als Männer mit 5 Prozent.
  • 82 Prozent aller Betroffenen gaben an, die Belästigenden seien ausschließlich oder überwiegend männlich gewesen. Bei weiblichen Betroffenen war dies fast durchgängig der Fall (98 Prozent). Männliche Betroffene gaben dies zu 39 Prozent an, nannten zu 16 Prozent beide Geschlechter und zu 46 Prozent ausschließlich oder überwiegend weibliche Personen.
  • Die meisten Betroffenen (53 Prozent) haben sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz durch Kund*innen, Klient*innen und Patient*innen erfahren, was Frauen (57 Prozent) häufiger als Männer (40 Prozent) berichteten.
  • 43 Prozent der Belästigenden waren gleichgestellte Kolleg*innen, während 19 Prozent der Belästigungen von Vorgesetzten ausgingen und 10 Prozent von unterstellten oder niedriger positionierten Personen.
  • Auffällig war, dass sexuelle Belästigungen gegen Frauen häufiger im Kontext ungleicher Macht- und Abhängigkeitsbeziehungen standen und häufiger als bei Männern von Vorgesetzten ausgingen (23 Prozent vs. 7 Prozent), was mit besonderen Belastungen und schwieriger zu lösenden Situationen verbunden ist.

Formen der Belästigung und Auswirkungen

  • Grundsätzlich variieren sexuelle Belästigungen in Schwere und Art. So kommen am häufigsten verbale Belästigungen - wie sexualisierte Kommentare (62 Prozent) oder Belästigungen durch Blicke und Gesten (44 Prozent) - vor. Unerwünschte Berührungen oder Annäherungen werden von mehr als einem Viertel der Betroffenen (26 Prozent) genannt.
  • Jede dritte bis vierte betroffene Person fühlte sich jeweils durch die Handlungen mäßig bis sehr stark bedroht oder ausgeliefert bzw. ohnmächtig. Ein mäßiges bis sehr starkes Gefühl der Scham, der Erniedrigung und Abwertung sowie der psychischen Belastung durch die Situation(en) gibt jede/r zweite bis dritte Betroffene an, Frauen noch häufiger als Männer.
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schädigt Individuen und Betriebe. Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz weisen eine deutlich geringere Arbeitsplatzzufriedenheit auf, sind zum Teil stärker gesundheitlich beeinträchtigt und bewerteten auch die Beziehungen zu ihren Vorgesetzten weniger positiv als nicht davon Betroffene.

Betroffene Branchen und Berufe

  • Grundsätzlich besteht in allen Branchen ein hohes Risiko für sexuelle Belästigung. Soweit dies angesichts geringer Fallzahlen möglich war, konnten in der vorliegenden Studie einige Branchen ausdifferenziert werden. Demnach sind am stärksten die Bereiche Gesundheits- und Sozialwesen (29 Prozent), Verarbeitendes Gewerbe (11 Prozent), Handel (12 Prozent), Verkehr (6 Prozent), Wasser- und Energieversorgung sowie Erziehung und Unterricht (10 Prozent) betroffen.
  • Die meisten Fälle der sexuellen Belästigungen (34 Prozent) tauchen in Dienstleistungsberufen auf, die Kundenkontakt voraussetzen. Die belästigenden Personen sind größtenteils Kund*innen, Klient*innen oder Patient*innen.
  • Ein erhöhtes Risiko besteht außerdem für weibliche Führungskräfte (22 Prozent), Frauen in akademischen Berufen (14 Prozent) sowie Frauen in technischen und typischen Männerberufen (13 Prozent).

Reaktionen auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die Inanspruchnahme von Unterstützung

  • Die Studie zeigt, dass Betroffene sich der Belästigung zwar häufig verbal widersetzen, dennoch aber mehrheitlich keine Unterstützung suchen oder Beschwerden einleiten. So haben sich nur 39 Prozent der Betroffenen in spezifischen Situationen an Dritte gewandt und nur 23 Prozent offiziell beschwert. Nur 4 Prozent der Betroffenen haben professionelle Hilfe, Beratungsstellen oder therapeutische Einrichtungen aufgesucht. Den Rechtsweg hat lediglich 1 Prozent der Befragten beschritten.
  • Gesetzlich sind nach § 13 AGG alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine betriebsinterne Beschwerdestelle zu errichten und Informationen über solche Stellen im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. Trotzdem wussten etwa 40 Prozent der Befragten nichts von einer solchen Beschwerdestelle.

Handlungsoptionen

Führungskräften kommt eine Schlüsselrolle in der Prävention zu, aber auch im adäquaten Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie können durch die eigene Vorbildfunktion, verbindliche Richtlinien, konsequente Sanktionen, regelmäßige betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit und geeignete Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen (in Kooperation mit betrieblichen Ansprechpersonen für Beratung sowie Beschwerdestellen) sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz weitgehend verhindern und beenden. Führungskräfte tragen hier eine zentrale Verantwortung und sind entsprechend flächendeckend zu schulen.

Zudem ist der Ausbau externer Beschwerdestellen von großer Bedeutung, da diese gerade für Beschäftigte in kleineren Betrieben, aber auch für Betroffene in schwieriger zu lösenden Konfliktsituationen eine zuverlässige Hilfestellung bieten können. Hierbei sollte das Unterstützungsangebot von Anlauf- und Beratungsstellen für Betroffene, aber auch für Belästigende flächendeckend auf- und ausgebaut werden. Als besonders hilfreich wurden auch zusätzliche branchenbezogene Stellen und ganzheitliche Angebote (mit psychosozialer, rechtlicher und psychologischer Beratung), eingeschätzt. Rechtlich gesehen ist es sinnvoll, bestehende Gesetzeslücken zu schließen, beispielweise die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen im AGG zu verlängern.

Letztendlich ist es notwendig, die Prävention sexueller Belästigung auch gesamtgesellschaftlich anzugehen und die Öffentlichkeits-, Bildungs- und Informationsarbeit zum Thema zu intensivieren, um Sexismus, ungleichen Machtstrukturen und sexueller Belästigung auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Hierbei sind auch die Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen konsequent einzubeziehen und Kampagnen von Politik und Branchen in der Arbeitswelt zu forcieren.

Steckbrief ausdrucken