Keine Bezeichnung als „schwarzafrikanisch“ auf polizeilicher Webseite 09.12.2021
Schwarze Menschen in Deutschland sind regelmäßig mit rassistischen Zuschreibungen konfrontiert. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichen viele Beratungsfälle, die in unterschiedlichsten Kontexten spielen: Im öffentlichen Raum, im Erwerbskontext, aber auch vielfach von staatlicher Seite. Gerade das sog. „Racial Profiling“, also eine verdachtsunabhängige Kontrolle durch Polizeibeamt*innen allein aufgrund der Hautfarbe oder (vermeintlichen) Herkunft, taucht immer wieder auf.
Auch kommt es vor, dass rassistische Zuschreibungen durch staatliche Webseiten und Informationsangebote reproduziert werden. Das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle wurde darauf hingewiesen, dass die „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes" (ProPK) bei Informationen zum Thema Betrug mit Zahlungskarten auf Ihrer Webseite aufgeführt hatte, dass diese Taten vorwiegend durch „schwarzafrikanische“ Tätergruppen begangen würden.
Der Begriff entstammt der Kolonialzeit und wurde ursprünglich für Bewohner*innen des afrikanischen Kontinents südlich der Sahara verwendet.und der Begriff ist bis heute abwertend konnotiert. Dies liegt auch daran, dass dem Begriff eine stark generalisierende Bedeutung innewohnt. Das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle teilte diese Bedenken der ProPK mit und regte an, die Passage zu überarbeiten. Die ProPK änderte den Beitrag daraufhin ab.