Rechtsexpertise zu geschlechtergerechter Verwaltungssprache 05.04.2022
Im Dezember 2021 ist eine Rechtsexpertise von Prof. Ulrike Lembke zu geschlechtergerechter Verwaltungssprache veröffentlicht worden.. Sie geht auf aktuelle rechtliche Debatten (insbesondere Sparkassenformulare und Dritte Option), die verfassungsrechtliche Herleitung der Pflicht zu geschlechtergerechtem staatlichem Sprachhandeln, wesentliche Gegenargumente, die Frage der Barrierefreiheit und einige mögliche Ausgestaltungen sowie Herausforderungen bei der Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache ein. Die juristische Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass geschlechtergerechte Sprache inklusive des Gendersterns eine konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen darstellt. Hierzu gehört die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ebenso wie die verfassungsrechtliche Anerkennung weiterer Geschlechter jenseits von "männlich" und "weiblich". Die Expertise wurde von der Stadt Hannover in Auftrag gegeben, welche als eine der ersten Kommunen in Deutschland konsequent die Verwendung geschlechtergerechter Verwaltungssprache inklusive des Gendersterns beschlossen und eingeführt hat.