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Diagnose Diskriminierung – Studie zu Benachteiligung im Gesundheitswesen 25.04.2024

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Wer Diskriminierung im Gesundheitswesen erlebt, ist in Deutschland oft auf sich allein gestellt. Das belegt erstmals die Studie „Diagnose Diskriminierung. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen“ im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, im April an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach übergeben hat. 

 „Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, gibt es Diskriminierung. Im Gesundheitswesen wurde dieses Thema viel zu lange übersehen. Wenn sich Menschen gegen Diskriminierung wehren wollen, finden sie oft keine Ansprechperson und bekommen keine Hilfe. Die Folgen für diskriminierte Patient*innen sind gravierend. Sie dürfen nicht im Stich gelassen werden, sagte Ataman 

In der Studie wird untersucht, welche Ansprechstrukturen es im Gesundheitssystem gibt, wenn Menschen Diskriminierung erleben. Mit qualitativen Interviews, einer quantitativen Befragung und mehreren detaillierten Fallstudien von Beratungs- bzw. Beschwerdestellen zeigt die Autorin Iris an der Heiden auf, dass viele der Beratungs- und Beschwerdestellen des Gesundheitswesens kein explizites Mandat haben, um zu Diskriminierung zu beraten. Dementsprechend finden sich auf deren Informationsmaterialien selten Hinweise darauf. Auf Basis der empirischen Befunde werden vielfältige Veränderungs- und Verbesserungspotentiale dargelegt und Handlungsmöglichkeiten für die Politik, Beratungsstellen und Akteur*innen des Gesundheitssystems vorgestellt.

In einem Onlinefachgespräch wurden die Ergebnisse und Handlungsempfehlen im März mit Expert*innen aus Zivilgesellschaft, von Antidiskriminierungsberatungsstellen und aus dem Gesundheitssystem vorgestellt und diskutiert. Knapp 200 Personen haben an dem Fachgespräch teilgenommen. In der Veranstaltung haben sowohl die Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, als auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patient*innen, Stefan Schwartze, darauf hingewiesen, dass Verbesserungsbedarfe bei den Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten des Gesundheitssystems existieren.

Die Studie ist in der Langfassung hier abrufbar.

Die Kurzfassung finden Sie hier.