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„Gleiche Arbeit - gleicher Lohn!“ 25.04.2024

Logo Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Eine Angestellte erfuhr, dass zwischen ihrem Gehalt und dem ihrer männlichen Kollegen in der gleichen Berufsgruppe ein Unterschied von fast 15.000 im Jahr bestand. Nachdem sie erfolglos versucht hatte, mit ihrem Arbeitgeber zu verhandeln, bat sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes um Hilfe. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes teilte dem Unternehmen umgehend mit, dass der Gehaltsunterschied rechtswidrig ist und bat um Abhilfe. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Diskriminierung bei der Gehaltszahlung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz. Selbst bessere Verhandlungen der männlichen Kollegen können keine ungleiche Bezahlung rechtfertigen. Das Unternehmen lenkte dank dem Schreiben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein und das Gehalt der Betroffenen wurde auf das Niveau ihrer männlichen Kollegen angehoben.